Eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen,
in schriftlicher Form dargestellt werden.
Alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Alle Steuerpflichtigen, die Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) erstellen, müssen die GoBD beachten, sofern sie unternehmerische Prozesse EDV-gestützt abbilden und ihre Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten teilweise oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Dabei gelten die GoBD ganz unabhängig von der Betriebsgröße.
Grundsätzlich sehen die GoBD vier Spielregeln vor, die bei Buchführung und Aufbewahrung elektronischer Unterlagen eingehalten werden müssen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden:
Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die keinen Rückschluss zulassen, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht wurden.
Es sind alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (Buchungen, Einnahmen, Ausgaben, etc. ) vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen.
Die Verarbeitung der einzelnen Buchungen, sowie sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein.
Die Daten müssen bis zu Ende der Aufbewahrungsfrist so vorgehalten werden, dass der Prüfer (des Finanzamts) immer im Rahmen einer Steuerprüfung auf die Daten zugreifen kann.
Für die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Finanzbuchführung ist nach den GoBD eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig, die alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert.
+ Zur einfachen Erstellung von Verfahrensdokumentationen
+ Als Werkzeug für Ihre betriebswirtschaftlichen Beratungen
Gerne unterstützen wir Sie bei der bei der Einführung der Software, begleiten Sie bei Ihren Projekten und beraten Sie rund Integrationsmöglichkeiten dieses Geschäftsmodell im Segment der Beratungstätigkeiten.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen natürlich auch die komplette Verfahrensdokumentation.
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97618 Hohenroth
Tel.: +49 (0)9773 899 4444
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